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Am 07.07.2017 ist ein neues Gesetz bezüglich der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen und Munition in Kraft getreten. Nach § 36 WaffG müssen die Waffenbesitzer die Schusswaffen und die Munition getrennt aufbewahren.
In dem neuen Gesetz werden auch die einzelnen Sicherheitsklassen geregelt, nach denen die Tresoren zertifiziert werden sollen.:
Die oben genannten Regelungen gelten für Tresoren, die nach der Gesetzesänderung gekauft wurden. Alle Waffenbesitzer, die vor 07.07.2017 einen Tresor erworben haben, müssen nicht ihren Waffenschrank ersetzen, ist aber auf jeden Fall empfehlenswert.
Waffenbesitzer, die das Gesetz nicht einhalten, können bis zu 10.000 Euro Geldbuße bekommen oder mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Waffen und Munition ordnungsgemäß aufbewahren, wählen Sie einen Waffenschrank aus, der nach dem Europäischen Norm EN 1143-1 zertifiziert ist und über einen getrennten BOX für die sichere Aufbewahrung von der Munition verfügt.
Sie können auf unserer Webseite von einer Vielfalt von Waffenschränken, den zu Ihren Bedürfnissen passenden Tresoren finden. Wenn Sie zusätzliche Beratung brauchen, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Source: Bundesverwaltungsamt Merkblatt Aufbewahrung von Waffen und Munition i.S.d. WaffG ab Dezember 2018
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Josef Technischer Support |